Beratung in gerichtlichen Verfahren

Im Rahmen unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit beraten wir Sie auch, wenn im Zusammenhang mit Ihrem Insolvenzverfahren gerichtliche Streitigkeiten geführt werden. Von besonderer Bedeutung sind hier die Anfechtungsverfahren nach den §§ 129 ff InsO, die durch den Insolvenzverwalter geführt werden oder die Verfahren nach dem Anfechtungsgesetz, die von jedem Gläubiger betrieben werden können.

Durch die Anfechtungsverfahren werden Rechtsgeschäfte des Schuldners angefochten mit dem Ziel, diese aufzuheben und den Vermögenswert rechtlich wieder dem Schuldner zuzuordnen, wodurch der Insolvenzverwalter unmittelbar Zugriff erlangt oder der Gläubiger im Rahmen der Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens Vollstreckungshandlungen fortführen kann.

Der Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren sowie der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren sind letztlich Vertreter der Gläubigergemeinschaft und nicht der Interessenvertreter des jeweiligen Schuldners. Aus diesem Grund kann eine rechtliche Beratung auch im laufenden Insolvenzverfahren sinnvoll und erforderlich sein.

 

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